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   LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14 B   

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LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14 B (https://dejure.org/2015,7103)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.03.2015 - L 5 KA 54/14 B (https://dejure.org/2015,7103)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. März 2015 - L 5 KA 54/14 B (https://dejure.org/2015,7103)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hamburg

    § 103 Abs 4 S 4 SGB 5, § 52 Abs 1 GKG 2004, § 52 Abs 6 S 1 GKG 2004, § 52 Abs 6 S 4 GKG 2004
    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - offensive Konkurrentenklage - vertragsärztliches Zulassungsverfahren - erneute Auswahlentscheidung - Vergleichbarkeit mit Konkurrentenstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten gem § 52 Abs 6 S 4 iVm S 1 GKG

  • IWW

    § 66 Abs. 6 S. 1 GKG § 68 Abs. 1 S. 5 GKG § 52 Abs. 1 GKG § 103 Abs. 4 SGB V (2004) § 52 Abs. 1 GKG (2004) § 52 Abs. 6 S. 1 und S. 4 GKG § 103 Abs. 4 S. 4 SGB V

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbeschwerde; Bemessung des Streitwertes in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten; Atypische Fälle; Offensive Konkurrentenklage; Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer offensiven Konkurrentenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer offensiven Konkurrentenklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2007 - L 4 B 269/06

    sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - vertragsärztliches

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Der Streitwert einer offensiven Konkurrentenklage, die sich auf eine neue Auswahlentscheidung nach § 103 Abs. 4 S 4 SGB 5 richtet, beläuft sich auf die Hälfte des "vollen Zulassungsinteresses" (Abweichung von LSG Schleswig vom 28.6.2007 - L 4 B 269/06 KA ER = NZS 2008, 390).

    Der Senat folgt - im Anschluss an den Beschluss Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 28. Juni 2007 (Az. L 4 B 269/06 KA ER, juris), der auch Eingang in den Streitwertkatalog der Sozialgerichtsbarkeit (4. Aufl. 2012, dort Abschnitt C.X.16.8) gefunden hat - der Rechtsauffassung der Klägerin, wonach diese Grundsätze nur eingeschränkt für das Konkurrentenverfahren um die Auswahl eines Praxisnachfolgers (§ 103 Abs. 4 Sätze 3 und 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ) gelten können, da der Bewerber im Rahmen dieser Auswahlentscheidung nicht unmittelbar die Zulassung erlangen kann, sondern sich einer Auswahlentscheidung zwischen mehreren Bewerbern unterziehen muss und daher nur eine anteilige Chance darauf hat, dass die Auswahlentscheidung zu seinen Gunsten ausfällt (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2007 - L 4 B 269/06 KA ER, juris, Rn. 22).

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Hierbei fällt ins Gewicht, dass auch hinter einer offensiven Konkurrentenklage vor dem rechtlichen Hintergrund des § 103 Abs. 4 SGB V der Rechtsstandpunkt steht (zur Mitberücksichtigung eines solchen Rechtsstandpunkts BSG, Urteil vom 28. November 2007 - B 6 KA 26/07 R, BSGE 99, 218), den maßgeblichen Auswahlkriterien (§ 103 Abs. 4 Satz 5 Nrn. 1 bis 7 SGB V) im Ergebnis eher zu entsprechen als der vom Zulassungsausschuss ausgewählte Bewerber und daher zumindest einen Anspruch auf eine erneute Auswahlentscheidung zu haben.
  • BSG, 12.09.2006 - B 6 KA 70/05 B

    Festsetzung des Streitwerts im Zulassungsverfahren zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Lediglich in einem atypischen Fall, in dem feststeht oder zumindest wahrscheinlich ist, dass der die Zulassung betreibende Arzt nicht im üblichen Umfang vertragsärztlich tätig werden will, konkrete Angaben über den in Aussicht genommenen oder zu erwartenden Umfang der vertragsärztlichen Tätigkeit aber nicht vorliegen, ist es sachgerecht, für jedes der zwölf Quartale des Dreijahreszeitraums GKG den Regelwert von 5.000 Euro anzusetzen (BSG, Beschluss vom 12. September 2006 - B 6 KA 70/05 B -, SozR 4-1920 § 47 Nr. 1).
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Grundsätzlich gilt, dass in Zulassungsangelegenheiten des Vertragsarztrechts der Streitwert in der Regel in Höhe der bundesdurchschnittlichen Umsätze der Arztgruppe abzüglich des durchschnittlichen Praxiskostenanteils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren festzusetzen ist (BSG, Beschluss vom 1. September 2005 - B 6 KA 41/04 R, SozR 4-1920 § 52 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - B 6 KA 47/04 B, juris).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 62/04 R

    Keine Kostenerstattung der Rechtsverteidigung eines (Zahn-) Arztes als Konkurrent

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Einem hieraus resultierenden Kostenrisiko, das geeignet wäre, den Bewerber von seinen - im Kern durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz garantierten - Rechtsschutzmöglichkeiten abzuhalten, lässt sich allerdings im Wege des gerichtlichen Ermessens bei der Kostengrundentscheidung, ob der Kläger die Kosten auch der Beigeladenen zu erstatten hat (zu diesem Ermessen BSG, Urteil vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 62/04 R, BSGE 96, 257 = juris, Rn. 16), begegnen (dazu Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 197 Rn. 7g und § 197a Rn. 30; ausführlich Engelhard, NZS 2004, 299 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2014 - L 11 KA 99/13
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    In Anbetracht dessen, dass bereits für einen Antrag auf Aufhebung der in einem Beschluss des Berufungsausschusses angeordneten sofortigen Vollziehung im Ergebnis ein Streitwert in Höhe eines Drittels des letztlich verfolgten wirtschaftlichen Interesses angenommen wird (ausführlich dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2014 - L 11 KA 99/13 B ER, juris Rn. 86), erscheint es als unangemessen, denselben Faktor in einer Fallkonstellation in Ansatz zu bringen, in der der Kläger darüber hinaus auch eine neue Auswahlentscheidung anstrebt.
  • BSG, 12.10.2005 - B 6 KA 47/04 B

    Festsetzung des Streitwerts in vertragsärztlichen Zulassungsangelegenheiten

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Grundsätzlich gilt, dass in Zulassungsangelegenheiten des Vertragsarztrechts der Streitwert in der Regel in Höhe der bundesdurchschnittlichen Umsätze der Arztgruppe abzüglich des durchschnittlichen Praxiskostenanteils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren festzusetzen ist (BSG, Beschluss vom 1. September 2005 - B 6 KA 41/04 R, SozR 4-1920 § 52 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - B 6 KA 47/04 B, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - L 5 B 451/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über Beschwerde gegen

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Der Senat entscheidet in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, da die Vorsitzende der Kammer des Sozialgerichts nicht als Einzelrichterin im Sinne der §§ 66 Abs. 6 Satz 1, 68 Abs. 1 Satz 5 Gerichtskostengesetz (GKG), sondern als Kammer ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter entschieden hat (str., so bereits Beschluss des Senats vom 1. Oktober 2014 - L 5 KA 47/14 B; im Ergebnis ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2013 - L 4 KR 104/12 B, NZS 2013, 720 ; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2009 - L 5 B 451/08 KA, Breith 2009, 1046; a.A. inzwischen Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 155 Rn. 9d, jeweils mit Nachweisen auch zur Gegenmeinung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2012 - 1 E 45/12

    Bestimmung des Streitwerts in einem Konkurrentenstreitverfahren gem. §§ 53 Abs. 2

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Demgegenüber wird eine Reduzierung auf die Hälfte des "vollen Zulassungsinteresses" dem Rechtsschutzbegehren gerecht, zumal das Gesetz in den strukturell vergleichbaren Konkurrentenstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten, in denen ebenfalls ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung geltend gemacht wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. März 2012 - 1 E 45/12, juris, Rn. 3 ff.), einen Streitwert in Höhe der Hälfte des als Ausgangspunkt gewählten Interesses anordnet (§ 52 Abs. 6 Satz 4 GKG in Verbindung mit Satz 1 der Vorschrift).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.03.2013 - L 4 KR 104/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzung - Streitwertbestimmung -

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.03.2015 - L 5 KA 54/14
    Der Senat entscheidet in der Besetzung mit drei Berufsrichtern, da die Vorsitzende der Kammer des Sozialgerichts nicht als Einzelrichterin im Sinne der §§ 66 Abs. 6 Satz 1, 68 Abs. 1 Satz 5 Gerichtskostengesetz (GKG), sondern als Kammer ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter entschieden hat (str., so bereits Beschluss des Senats vom 1. Oktober 2014 - L 5 KA 47/14 B; im Ergebnis ebenso: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. März 2013 - L 4 KR 104/12 B, NZS 2013, 720 ; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2009 - L 5 B 451/08 KA, Breith 2009, 1046; a.A. inzwischen Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 155 Rn. 9d, jeweils mit Nachweisen auch zur Gegenmeinung).
  • LSG Sachsen, 13.03.2019 - L 1 KA 17/18

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

    Das Interesse, eine Neubescheidung zu erreichen, erscheint mit 50 % angemessen bewertet (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2015 - L 5 KA 54/14 B - juris Rn. 7; dagegen für ein Drittel LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.06.2007 - L 4 B 269/06 KA ER - juris Rn. 23).
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